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SEPA Countdown

Zu diesem Thema haben Sie sicher bereits das Eine oder Andere gehört. Mit diesem Posting möchten wir Sie vor allem mit den für Sie und Ihr Unternehmen wichtigen Informationen versorgen.

Was bedeutet SEPA:

Single Euro Payments Area, also einheitlicher Euro-Zahlungsraum.

Warum wurde SEPA geschaffen:

Die Märkte waren in der EU trotz Währungsunion und Binnenmarkt national geprägt und untereinander nicht kompatibel. Mit SEPA sollen alle Standardzahlungen zu einheitlichen Bedingungen ausgeführt werden. Überweisungen und Lastschriften im und ins Ausland werden genauso einfach, schnell und kostengünstig wie im Inland werden.

Ab wann gilt SEPA:

Eigentlich ist SEPA schon Realität. SEPA-Überweisungen gibt es seit Januar 2008, SEPA-Lastschriften seit November 2009. Derzeit werden das bekannte Verfahren und SEPA parallel angewandt.

Wichtig:

Ab dem 01. Februar 2014 dürfen zwischen den Banken und Unternehmen nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abgewickelt werden.

Für welche Länder gilt SEPA:

17 Euroländer: Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowenien, Slowakische Republik und Spanien.

10 Nicht-Euroländer: Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Grossbritannien

3 Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes: Island, Liechtenstein, Norwegen

und ausserdem: Schweiz, Monaco, St.Pierre & Miquelon und weitere freiwillige Staaten.

IBAN - Was ist das?

Die IBAN setzt sich zusammen aus Ihrer Kontonummer und Ihrer Bankleitzahl. Beispielsweise: Kontonummer 123456789 und Bankleitzahl 37070024

ergibt:  DE (für Deutschland) 49 (Prüfziffer) 370700240 (BLZ) 123456789 (KtoNr). Die IBAN-Nummer hat in Deutschland immer 22 Stellen. In anderen Ländern kann sie bis zu 34 Stellen enthalten.

BIC- Was ist das?

BIC steht als Abkürzung für Business Identifier Code und identifiziert Ihre Bank. Ein Beispiel: Deut (für Deutsche Bank) DE (für Deutschland) DKXXX (Filiale). Beide Angaben (IBAN und BIC) finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.

Was bedeutet SEPA für Sie?

Wenn Sie von Ihren Kunden keine Rechnungen per Lastschrift einziehen, nicht viel. Sie sollten Ihre Geschäftspapiere, insbesondere ihre Rechnungsformulare, mit der IBAN und BIC versehen und auch in den Fällen, in denen Sie Zahlungen vornehmen, die IBAN und BIC des Empfängers verwenden. Dies spätestens ab 01. Februar 2014. Wir empfehlen allerdings, mit der Umstellung deutlich früher zu beginnen, um Zeitverzögerungen bei dem Eingang Ihrer Gelder zu vermeiden.  Wenn Sie zur Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs eine Zahlungssoftware verwenden, verfügt diese häufig über einen sog. Konverter, der aus der bekannten Bankleitzahl und Kontonummer automatisch die IBAN ermittelt und aus der Bankleitzahl die BIC. Achtung: Nicht alle Systeme arbeiten fehlerfrei!

Wenn Sie den Bereich Lohn und Gehalt für Ihr Unternehmen über einen externen Dienstleister abwickeln, übernimmt dieser alle erforderlichen Umstellungen in Verbindung mit Finanzamt, Krankenkassen, Gehaltsüberweisung an Ihre Arbeitnehmer automatisch für Sie. Wenn Sie also keine Lastschriften von Ihren Kunden einziehen, können Sie ab jetzt aufhören zu lesen und sich entspannt zurücklehnen. Wenn doch, wird es jetzt etwas komplizierter.

Kompliziert, warum?

Da bisher nur Deutschland ein Lastschriftverfahren kannte, mussten neue (vor allem rechtliche) Voraussetzungen getroffen werden.

Voraussetzung für eine SEPA-Lastschrift?

Künftig benötigen Sie für den sicheren Einzug Ihrer Forderungen die Autorisierung des Schuldners zur Belastung seines Kontos. Diese Autorisierung erfolgt durch Erteilung eines sog. SEPA-Mandats, das von Ihnen im Original aufbewahrt werden muss (Schriftform).

Wie sieht ein SEPA-Mandat aus?

Der Inhalt des Mandats ist standardisiert, die Form hingegen nicht. Es kann sich also um ein Einzeldokument oder z.B. um einen Teil eines Vertrages handeln. Es gibt eine SEPA-Basis-Lastschrift und eine SEPA-Firmen-Lastschrift (Unterschied wird noch erläutert).

Welche Folgen hat es, wenn Sie kein gültiges SEPA-Mandat vorlegen können?

Ihr Kunde (oder auch ein Insolvenzverwalter) kann sich das Geld während eines Zeitraums von bis zu 13 Monaten von Ihnen zurückholen, indem Ihr Konto belastet wird.

Welche Angaben müssen Sie im SEPA-Mandat zwingend machen?

Gläubiger-ID-Nummer: Individuell benötigen Sie zusätzlich zwingend eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenznummer.

Eindeutige Mandatsreferenz

Jedes Mandat für eine SEPA-Lastschrift muss eine Mandatsreferenz aufweisen. Diese Referenznummer vergeben Sie selbst. Die Maximallänge beträgt 35 Zeichen, mögliche Zeichen sind: A bis Z, a bis z, 0 bis 9, Leerzeichen sowie /-?:()+

Datum des Mandats

Das Datum des Mandats ist ein Pflichtfeld bei jeder SEPA-Lastschrift.

Basis- oder Firmen-Lastschrift?

Diese Lastschriftarten sind weitgehend identisch, mit einer wichtigen Ausnahmen: dem Widerspruchsrecht. Die Basis-Lastschrift kann bis zu 8 Wochen nach der Belastung zurückgegeben werden, die Rückgabe einer Firmen-Lastschrift durch den Schuldner ist nicht möglich. Beides gilt nicht, wenn Sie, wie bereits erläutert, kein Mandat nachweisen können. Die Basis-Lastschrift können Sie sowohl als Verbraucher oder Nichtverbraucher nutzen (z.B. Unternehmen), die Firmen-Lastschrift ist dagegen nur für Nichtverbraucher (Firmen). Noch ein Hinweis: Das Mandat für eine Basis-Lastschrift läuft 36 Monate nach der letzten Nutzung aus. Wir empfehlen die Differenzierung nach beiden Lastschriftverfahren. Damit haben Sie zumindest bei Ihren Firmenkunden die Sicherheit, dass der Lastschrift nicht widersprochen wird.

Was ist noch ganz wichtig?

Sie müssen Ihren Kunden spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über den Zeitpunkt des Lastschrift-Einzugs und den Betrag der Lastschrift informieren. Es kann jedoch auch ein kürzerer Zeitraum angewandt werden, sofern er zwischen Ihnen und Ihrem Kunden vereinbart wurde. Die Vorabinformation kann mit der Rechnung erfolgen. Im Fall von wiederkehrenden Lastschriften über denselben Betrag und mit derselben Fälligkeit, z.B. bei Mietzahlungen, Beiträgen etc., ist die einmalige Vorabinformation ausreichend.

Bei Betragsänderungen ist eine neue Vorabinformation nötig. Ziel dieser Vorabinformation ist, Rückgaben, bspw aufgrund zu geringer Kontodeckung, so gering wir möglich zu halten.

Können wir Ihnen Arbeit abnehmen?

Sie sehen, da kommt etwas auf Sie zu. Auf Wunsch finden Sie hier unsere SEPA-Stammdaten - bitte anklicken.

 

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