Wunsch nach Wärme
Gemütlich vor einem offenen Feuer sitzen, ruhig in die Flammen und die Glut schauen und die Wärme und den Geruch des brennenden Holzes spüren - viele Menschen wünschen sich das. Und viele erfüllen sich diesen Wunsch auch. Gerade in den Wochen der Winterzeit fragen viele Kunden an… Die Nachfrage nach den kleinen, platzsparenden Kaminöfen aus Metall, bei denen man das Feuer durch eine verglaste Feuerraumtür genießen kann, ist so groß, dass die Hersteller inzwischen mehrere Hundert verschiedene Typen anbieten. Die Preisspanne liege zwischen "unter 1000 Euro und über 5000 Euro". Technische Raffinessen wie Wasserführung und Verkleidungen aus Speichermaterial gibt es auch bei den traditionellen Kaminen. Es gibt sogar Kaminanlagen, die den ganzen Raum erwärmen können. Doch die Heizkraft vieler Öfen stellen Kunden vor ein Problem. In einem modernen Niedrigenergiehaus etwa strahlt ein zu großer Kamin viel zu viel Wärme ab. Das gelte insbesondere für die zurzeit sehr beliebten dreiseitigen Kamine, die in den Raum ragen. Auch deshalb lautet unser Rat: Vor dem Einbau eines Kamins oder Aufstellen eines Kaminofens sollte man berechnen lassen, wie groß und leistungsstark er überhaupt sein darf. Die Öfen werden vom Hersteller mit einer bestimmten KB-Größe geliefert - bei der Beratung spielen Faktoren wie der Dämmwert des Gebäudes, die Größe und Gestaltung des Raumes eine Rolle….
Die Vielfalt des Angebots ergibt sich allerdings nicht nur hinsichtlich der Optik der Kaminöfen - von modern bis rustikal -, sondern auch in Bezug auf die technische Ausstattung der Öfen. So gibt es welche, bei denen die Raumluft in Luftkanäle einströmt, wo sie erwärmt wird und wieder in den Raum abgeführt wird. Viele der modernen Öfen eignen sich mittlerweile für einen längeren Betrieb. Prinzipiell sind sie aber keine Dauerbrandöfen.
Auch der Gesetzgeber hat sich mit Kaminen und Öfen beschäftigt, die er "Einzelraum-Feuerstätten für feste Brennstoffe" nennt. In der "Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen" (1. BImSchV) hat er festgelegt, dass Öfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, ab 2015 nur dann weiterbetrieben werden dürfen, wenn sie die Grenzwerte für Staub (150 mg/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) einhalten. Für neue Geräte gelten deutlich schärfere Grenzwerte. Bis Ende 2013 muss gegenüber dem Schornsteinfeger der Nachweis erbracht werden, in welchem Jahr die Typprüfung erfolgte und ob die Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub eingehalten werden. Auch daher sind moderne Kamine, Öfen und inzwischen auch Kachelöfen oft mit verglasten, verschiebbaren Feuertüren ausgestattet, um die Feinstaubbelastung gering zu halten.
Wichtig ist, dass jede Wohnung einen eigenen Zug hat.