Lageberichterstattung
Laut Gesetz müssen seit 2006 Kapitalgesellschaft (auch wenn sie nicht börennotiert sind) auch über ihre sozialen und ökologischen Leistungen berichten. Mit der Studie „Lagebericht zur Lageberichterstattung“ legt das Umweltbundesamt (UBA) jetzt wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Umsetzung der neuen Regelung vor, da seitens der Unternehmen und Wirtschaftsprüfer nach wie vor eine gewisse Unsicherheit der Anwendung einschlägiger Indikatoren besteht. Für die Wirtschaft kann die Studie als richtungsweisend gelten: Über die Defizitanalyse hinaus liefert sie konkrete Anhaltspunkte für nichtfinanzielle Indikatoren.
Mit der Änderung der Paragraphen 289 Abs. 1 und 315S Handelsgesetzbuch (HGB) sind Kapitalgesellschaften erstmals dazu verpflichtet, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in ihre Lageberichterstattung einzubeziehen, sofern diese für den Unternehmenserfolg relevant sind. Dies gilt für alle Geschäftsberichte, die 2006 oder später scheinen. Hiermit implementierte die Bundesregierung die „EU Accounts Modernisation Directive“, die zur Harmonisierung und Modernisierung der nationalen Vorgaben zur Rechnungslegung innerhalb der EU gelten. Für Westaflex Frankreich und Großbritannien gibt es diese Regelungen der „Nouvelles régulations économiques“ und dem „Company Bill“ bereits seit kurzem.
Der deutsche Gesetzgeber stellt dagegen das Kriterium des Einflusses auf die Geschäftsentwicklung in den Vordergrund und ermöglicht es den Unternehmen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Interessant ist der Vergleich dieser Praxis mit einer Auswertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Firmen in den Medien. Zunehmend deutlicher wird, dass – neben den klassischen Themen der Umwelt- und Arbeitnehmerbelange – ökologische und soziale Fragen in Bezug auf Produkte und Märkte an Bedeutung gewinnen – siehe bspw. Die Diskussion um den Flottenverbrauch bei Westaflex.