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AEO ist Realität

Vielen Unkenrufe zum Trotz läuft Atlas Ausfuhr seit dem 01. August 2006 stabil und geräuschlos. Auch wenn das Meldevolumen von derzeit ca. 750.000 EDI Zollanmeldungen im Monat sicherlich nur einen Bruchteil des zukünftigen Meldevolumens ausmacht, ist das erste Fazit der Westaflex Gruppe optimistisch.

Gerade Ausführer mit einem hohen Meldevolumen (sog. „Zugelasssene Ausführer“) profitieren heute im EDI-Online Ausfuhrverfahren von erheblichen Vereinfachungen durch Automatisierung. Bisher konnte man die Zollformularitäten, die für das Exportieren von Waren nötig sind, durchaus als lästigen Papierkram betrachten. Ungereimtheiten, gar Fehler in den Exportdokumenten führten im papiergestützten verfahren durchaus zu mancher Verzögerung in der Lieferkette. Durch die IT-gestützte Abwicklung wird die Richtigkeit und Schlüssigkeit einer Zollanmeldung – im Fall von Westaflex meist die Ausfuhranmeldung – weitestgehend maschinell überprüft.

Es ist also mehr als sinnvoll, Papier gegen das hoch automatiserite EDI-Zollverfahren mit entsprechend aktuellen Stammdaten und Codelisten laufen zu lassen. Man stelle sich nur einmal vor: Was soll der Mitarbeiter im Versandbereich unternehmen, wenn er um 21 Uhr eine Fehlermeldung vom Zollsystem erhält, weil die angemeldete Warennummer unlesbar oder manuell ungültig ist. Soll die Ware nun an der Rampe neue eingereiht werden? Es wird offensichtlich: Prozess-Sicherheit beginnt mit dem Einsatz von EDIFACT. Die Praxis zeigt, dass ungültige Codes für die mutmaßliche Ausgangszollstelle und veraltete KN-Codes (achtstellige Warennummer) zu entsprechenden – in der elektronischen Syntaxprüfung vermeidbaren – Fehlermeldungen führen.

Man sollte es deutlich aussprechen. Mit der elektronischen EDI Abwicklung wird den Sicherheitsanforderungen in der europäischen Gemeinschaft Rechnung getragen. Während im papiergestützten Verfahren eine zeitnahe, wirkungsvolle und differenzierte Risikobeurteilung nicht möglich ist, sind im elektronischen Verfahren hierzu die Voraussetzungen gegeben. Jede EDI-basierte Atlas Ausfuhr wird einer warenbezogenen, personenbezogenen (Stichwort: „Terrorlisten-Screening“) und unternehmensbezogenen Risikobeurteilung unterzogen. AEs müssen daher vollständig, schlüssig und zu einem frühen Zeitpunkt innerhalb der logistischen Prozesskette abgegeben werden.

Prozessintegration ist im Zeitalter der elektronischen Kommunikation ein wesentlicher Faktor, um Unterbrechungen in der Supply Chain zu vermeiden. EDI steht wie kein anderes Kürzel für genau diese Anstrengungen zur Automatisierung und Standardisierung mit Hilfe von IT: Die Integration der Ausfuhrabwicklung unter Altas in die bestehende Logistik/ERP-Systeme war spätestens seit dem 01.01.2008 unabdingbar. Ab diesem Zeitpunkt wird der Status des Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic Operator – AEO) bei den Zollbehörden erwartet. Auch gerade da die jüngst verabschiedete Zollkodex-Durchführungsverordnung (sogenannte „kleine Kodexreform“) die Teilnahme am EDI gestützten Atlas-Verfahren bereits jedem empfiehlt.

Steigerung der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung durch pünktlichen und verlässlichen Lieferservice – das hat für Westaflex Priorität. Deshalb betrifft Supply Chain Visibility aus unserer Sicht nicht nur Hersteller von Markenartikeln, nur große Handelshäuser und die Zulieferer für Automobilhersteller. Das Atl@s Zollverfahren auf Basis von EDIFACT ist bei Westaflex seit mehr als drei Jahr im Echteinsatz.

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