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Lebenslanger Vergleich

Bewertungen im Internet boomen. Vor- und Nachteile dieses Instruments: Die Bewertungen bieten zwar eine hilfreiche Orientierung. Auf der anderen Seite sind die Kommentare nicht repräsentativ; Missbrauch durch Eigenlob oder übertriebene Verrisse lässt sich kaum ausschließen. Das Beispiel darf nicht Schule machen und auf unsere SHK-Branche übergreifen.

Wir sind es gewohnt, schon früh mit Vergleichen konfrontiert zu werden. Das Reh sieht aus wie ein Kälbchen; der Apfel ein wenig wie eine Birne und die Zahl 2 wie ein Schwan. Spätestens in der Schulzeit werden Vergleiche persönlich: der Sven hat auch ein 3 in Bio. Bei Geschwistern: zeigt mal eure Zeugnisse. Meist werden zu dieser Zeit Erfolge in Vergleichen belohnt, um gute Noten oder braves Verhalten zu bestärken. Was zu der Prägung führt: mit einer guten Bewertung habe ich Vorteile im Leben und es steigt mein Ansehen.

Seit Wiedereinführung der Kopfnoten gilt: umgehende Reklamation, um nicht zeitlebens mit einem Makel – der möglicherweise ungerecht ist – zu leben.

Wenn noch ein wenig später Personen mit Personen verglichen werden, steht die nächste Lektion an: Verleumdung und üble Nachrede. In Zeiten von Google & Co. Kaum mehr zu stoppen und so gut wie gar nicht mehr löschbar! Jetzt widmen wir uns mal dem Aspekt Vorteilserlangung durch Falschzeugnis über Unternehmen zu. Als Beispiel die Androhung einer Falschbewertung auf Hotelportalen:

Das Doppelzimmer sollte 149 Euro kosten. "Wir zahlen maximal 100 - sonst gibt es eine miese Kritik im Internet". Mancher fürchtet weitere Fälle. Die zunehmende Macht der Bewertungsportale sehen Hotels deshalb mit Skepsis.

Was früher als Jugendstreich durchging, ist jetzt mit Vorsatz geschehen und Rufmord für die unfair Beurteilten. Das Prinzip der Schulzeit, Anerkennung durch Lob geht jetzt in die andere Richtung los. Ein ganzes Unternehmen, nicht nur eine Person steht in schlechtem Licht – allerdings sind die juristischen Konsequenzen andere: Anzeige, Verfahren und Verurteilung bei Falschaussage, sowie der Verpflichtung zur Richtigstellung.

Dabei gibt nur ein verschwindend kleiner Teil der Gäste seine Meinung ab. Das sagt nichts aus. Die Portale sollten daher auch die Zahl der Übernachtungen bei jedem Haus in Relation dazustellen. Dann kann der Nutzer das ins Verhältnis setzen. Denn die Portale sind keine gemeinnützigen Verbraucher-Organisationen. Viele der Betreiber verdienen ihr Geld als Reisevermittler und erhalten Provisionen von Veranstaltern, ebenso sind die Kritiken selbst oft zu oberflächlich.....

 

 

 

SHK LV DokumentenStandard

Open Office ist eine komplette Bürosuite und eine legale und kostenlose Alternative zu Microsoft Office. Open Office kann alles was man braucht; Textdokumente, Tabellenkalkulationen, Präsentationen erstellen und vieles mehr.

Neben dem Argument, dass OpenOffice eine würdige und dazu kostenlose Alternative zu Microsoft ist, läuft das Programm problemlos auf vielen Betriebssystemen, wie Linux, Windows und Mac OSX. Weiterhin lassen sich unter OpenOffice .pdf Dokumente erstellen, ohne auf ein weiteres Programm zurückgreifen zu müssen.

Der Sun-Entwickler Kai Ahrens hat jetzt in seinem Blog eine weitere interessante Neuerung für OpenOffice angekündigt. Künftig soll Open Office das .pdf Format auch lesen können, so dass man .pdf Dokumente auch importieren kann. Als Zeitrahmen für die Fertigstellung der Funktion hat der Entwickler die Veröffentlichung von Open Office 3.0 genannt, die für Herbst 2008 geplant ist. Ein erster Einblick in das neue PDF-Feature soll aber schon ab Ende diesen Jahres möglich sein. Profitieren soll von der Entwicklung auch der bereits bestehende PDF-Exportfilter. So wird laut Ahrens Open Office künftig auch das Format PDF/A unterstützen, das zur Langzeitarchivierung von Dokumenten vorgesehen ist. Auch werden sich Original-ODF-Dokumente in PDFs einbetten lassen. Ahrens ist überzeugt, dass das Ergebnis, wie auch immer es ausfällt, einen vollständigen Ersatz für die derzeit verfügbaren Popularität Programme sein wird, die bei den Benutzern im täglichen Einsatz sind. Der Import soll das Layout der PDF-Datei so gut wie möglich erhalten. Das importierte Dokument soll sich editieren und wieder abspeichern lassen.

Ein norwegisches Standardisierungsgremium habe in den zurückliegenden sechs Monaten verschiedene Formate für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung getestet. Das Ergebnis der Untersuchung sei gewesen, dass ODF und das Portable Document Format (PDF) von Adobe für die norwegische Regierung die beste Wahl darstellten. Damit könnte die Verwendung von Microsoft Office und dem damit verbundenen Dokumentenformat Open XML in Norwegen stark eingeschränkt werden.

Norwegen steht mit dem Engagement für ODF nicht alleine da. Belgien hat bereits die Einführung des offenen Dateiformats beschlossen. Frankreich und Dänemark testen es derzeit.

Wieviele Mitarbeiter befassen sich in Ihrem Haus allein mit dem täglichen Bearbeitung für LV Leistungsverzeichnisse? Dieser Arbeitsweg ist alltägliche Praxis. Bedingt durch Vorschriften und innerbetriebliche Regelungen durchläuft jede pdf-basierte LV-Anfrage eine Mammutstrecke und kostet Geld - bei jedem Arbeitsvorgang. Hier kann der pdf-Filter von OOffice in der SHK-Branche ganze Prozessketten vereinfachen. So entfallen zeitaufwendige Arbeiten und die Kosten der LV-Abwicklungsprozesses können drastisch reduziert werden.

Hersteller darf eBay verbieten

Während der Fachhandel in Fußgängerzonen und Einkaufszentren leidet, erwarten Online-Händler zweistellige Zuwächse.

Clever geklaut ist besser als schlecht erfunden - nach diesem Motto funktionieren ganze Branchen. Produktpiraten und unauthorisierter Internetverkauf stehlen Unternehmen jährlich Milliarden und vernichten Jobs. Viele gewerbliche Verkäufer treten sogar unter privater Tarnung auf. Weist ein Betroffener darauf hin, dass unter seinem Namen betrügerische Geschäfte abgewickelt wurden, muss Ebay den Anbieter sperren und weiteren Missbrauch verhindern. Ähnliches gilt für klar erkennbare Fälschungen, wie etwa von Marken-Uhren. Ebay ist eigentlich seit langem in der Pflicht, in seinem virtuellen Kaufhaus für Ordnung zu sorgen. Endlich schaffte ein hartes Urteil gegen Ebay für dem Fachhandel und Markenherstellern Klarheit. Andere, kleinere Onlinehändler müssen sich ebenfalls daran orientieren.

Geplant ist vielfach, aus aktuellem Anlass und mit vorliegendem Urteil, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und ihren Markenanwälten. Eine Studie zeigt, dass fast drei Viertel aller Deutschen bei privaten Online-Geschäften schlechte Erfahrungen gemacht haben. Die Wahrung der Verbraucherrechte muss daher überwacht und Missbrauch sanktioniert werden. Dabei sind Abmahnungen prinzipiell ein sinnvolles Rechtsinstrument für Markenhersteller. Im Idealfall sollen sie helfen, Wettbewerbsverstöße zu vermeiden und teure Prozesse zu verhindern.

Ebay kritisiert das Urteil wegen der möglichen Einschränkungen für den Onlinehandel. "Es geht letztlich darum zu verhindern, dass bestimmte Produkte online verkauft werden", so Ebay-Jurist Berger. "Es wird ein System geschützt, das mittelfristig darauf abzielt, die Preise hochzuhalten", sagte Berger weiter. Es könne nicht sein, dass europäische Verbraucher nicht von möglicherweise günstigeren Angeboten in anderen Ländern durch eine Onlinebestellung profitieren können. Ebay präsentierte eine Studie des Analysehauses Frontier Economics, nach der Konsumenten in Großbritannien, Frankreich und Deutschland jährlich fast 1 Mrd. Euro sparen könnten, wenn die Regeln für den Onlinehandel gelockert würden.

Der Prozess hat Parallelen zu Debatten um Online-Videoplattformen wie Youtube oder Anbieter von Internetzugängen wie T-Online. Filmstudios und Musikunternehmen beklagen, dass über das Internet sowie über Videodienste massenhaft gegen Urheberrecht verstoßen wird. Gegen Youtube liegt gar eine Klage über 1 Mrd. $ vor. Die kritisierten Konzerne argumentieren alle, dass sie nicht für die Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich seien - sondern nur dafür, beanstandete Ware möglichst schnell zu entfernen. Die heftigen Auseinandersetzungen zeigen zudem, welche wirtschaftliche Bedeutung das Internet mittlerweile für den Vertrieb von Diensten und Produkten gewonnen hat.

Abmahnanwälte sind so etwas wie die Spürhunde des Internets. Treffen kann es im Prinzip jeden, doch vor allem kleine Onlinehändler geraten jetzt – Gott-sei-Dank - zunehmend ins Visier. Eine fehlende Widerrufsbelehrung, ein abgekürzter Vorname im Impressum, ein kopiertes Bild, unerlaubte Nutzung von Markennamen, krimineller Verkauf von Baustellenüberschuss - Gründe für eine Abmahnung findet man im Internet schnell und zahlreich.

Die bei Ebay aktiven Onlinehändler wollten Preisunterschiede zwischen den EU-Staaten ausnutzen. Sie wehrten sich bis zuletzt gegen Beschränkungen, mit denen Markenhersteller den Weiterverkauf ihrer Produkte über das Internet nun unterbinden. Der deutsche Tornisterhersteller Sternjakob zum Beispiel verbietet seinen Abnehmern den Vertrieb seiner Schultaschen der Marke "Scout" über Ebay. Auch sollen Außendienstler künftig verstärkt nach Fälschungen fahnden. Messen und Internetangebote sollen gründlicher nach Piratenwaren und nicht authorisierten Händlern durchforstet werden.

Dann wird es wohl doch noch etwas. Zum Jahresende hat sich der Fachhandel einen Wachstumsschub prognostiziert, dessen Umsätze nach dem aktuellen Urteil wieder erreichbar erscheinen. Davon profitieren wir in Deutschland und in den einzelnen Regionen: denn nur ein gesunder 3-stufiger Vertriebsweg garantiert Jobs, attraktive Markenproduktauswahl und Wohlstand.

 
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