Your source for what´s happening at westaflex industries. Founded 1933 in Germany, Westaflex and westaSoft is the software development arm of the westa group. The organization is committed to providing HVAC solutions across a variety of industries and making applications for mobile users which compliment their busy lifestyle. The unique owner and entrepreneur is Ph.D. Peter Westerbarkey together with Coralie Westerbarkey on the management board in the fourth generation of a family business.
Westaflex Sanktionslistenprüfung
Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus eine neue Dimension angenommen. Der Schutz vor weiteren Attentaten und die Bekämpfung der (potentiellen) Täter sind seither Themen von zentraler Bedeutung. Auch für unsere Unternehmensgruppe, sowie unseren Kunden und Lieferanten. Die Handels-, Finanz- und Zahlungsrestriktionen greifen tief in die Geschäftsabläufe ein. Unternehmen, die auch die USA als Absatzmarkt haben oder dort gar über Tochterunternehmen verfügen, sind zudem darauf angewiesen, nicht mit dem US-Gesetzgeber in Konflikt zu geraten. Auch sind diverse US-Listen zu beachten.
Vielen Unternehmern ist derzeit jedoch nicht bewusst, dass die Beschäftigung sanktionierter Personen und auch die Zusammenarbeit mit entsprechend gelisteten Geschäftspartnern strafbar ist, obwohl die Prüfungen von sanktionierten Personen und Firmen auch unabhängig von der Notwendigkeit zur Prüfung der Güter, Käufer- und Bestimmungsländer, sowie den Verwendungszwecken eingesetzt werden müssen, da es sich hierbei um gesetzliche Vorgaben für alle Geschäfte auch innerhalb der eigenen Landesgrenzen handelt. Des weiteren gibt es einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen, wonach bei Außenwirtschaftsprüfungen in den Unternehmen der Prüfungsdienst zur Mitwirkung verpflichtet wurde und die Verordnungen bei Prüfungsmaßnahmen einzubeziehen sind. Bei Feststellung von Verstößen drohen empfindliche Strafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Hier rückt vor allem eine Haftung der Unternehmensleitung selbst bei Unterlassung entsprechender organisatorischer Maßnahmen in den Fokus.
Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet, bei Einstellung neuer Mitarbeiter im Vorfeld zu überprüfen, ob der potentielle Mitarbeiter, bzw. der Geschäftspartner gem. EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus auf entsprechenden Warnlisten steht. Diese Verordnungen verpflichten jedes Unternehmen unabhängig von der Firmengröße, vor Einstellung eines Bewerbers die Daten mit denen in der Sanktionsliste aufgeführten Namen und Adressen abzugleichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten und es kommt zur Auszahlung von Lohn/Gehalt an einen verdächtigen Mitarbeiter, dann muss der Unternehmer mit einer Haftstrafe sowie dem Einzug seines Vermögens rechnen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, zukünftig selbst auf der Terrorwarnliste zu stehen. Eine Straftat liegt jedoch erst dann vor, wenn das erste Gehalt bzw. der erste Lohn an den Mitarbeiter ausgezahlt wurde.
Die EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus besagen konkret, dass es verboten ist, terrorristischen Organisationen und Einzelpersonen Vermögenswerte (also auch Lohn/Gehalt) und Finanzdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Jedes Unternehmen ist somit verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung seiner Geschäftskontakte zur Erkennung und Verhinderung von verbotenen Geschäftsbeziehungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren.
Boykott- oder Sanktionslisten sind Adress-Daten von terrorverdächtigen Personen, welche nicht beschäftigt werden dürfen bzw. Organisationen oder Firmen, mit denen nicht zusammengearbeitet werden darf. Sanktionslisten werden bspw. im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Über Fuzzy-Logic können Ähnlichkeiten zwischen einer überprüften Adresse und einem Sanktionslisteneintrag erkannt werden. Mit der Definition eines Schwellwerts (Sensitivity-Control) wird vorgeben, wie genau eine Adresse mit einem Sanktionslisteneintrag mindestens übereinstimmen muss. Dazu berücksichtigt unser Phonetik-Check unterschiedliche Schreibweisen (Meyer, Meier, Mayer, Mair), die sich z. B. aus Schreibfehlern oder der Transliteration arabischer Namen in das lateinische Alphabet ergeben können. Typographische Varianten (Großbuchstaben, Kleinschreibung) werden ebenso berücksichtigt wie Abkürzungen und Wortumstellungen.
Wir haben uns intensiv in das Thema Compliance eingearbeitet und bieten ab sofort komfortable und integrierte Prüfmaßnahmen auf unser eigenen Software-Warenwirtschaft zur Überprüfung der Daten innerhalb der Prozesskette an. Denn mit den geltenden Antiterrorverordnungen der EU, Schweiz und den USA hat sich für die Wirtschaft Entscheidendes verändert. Mit den geltenden Antiterrorverordnungen der EU, Schweiz und den USA hat sich für die Wirtschaft Entscheidendes verändert. Im Kern bedeutet dies: Jede Lieferung innerhalb Deutschlands, der EU oder in ein Drittland – egal ob in die Schweiz, nach Hongkong oder in die USA – muss entsprechend kontrolliert werden. Es ist zu untersuchen, ob der Empfänger eine Namensidentität zu einer in den Listen genannten Personen aufweist bzw. einem genannten Unternehmen nahe steht. Aber auch alle Binnenmarkt-und Inlandsgeschäfte müssen geprüft werden, da sich die Verbote der Verordnungen eben nicht auf bestimmte Länder, Regionen oder Waren beziehen, sondern auf Personen und Organisationen – ein verbotener Geschäftskontakt kann überall stattfinden, auch in Deutschland.
Begleitet von entsprechenden Arbeits- und Organisationsanweisungen mit Benennung klarer Verantwortlichkeiten und Workflows in unserem Hause erreichen Sie bei Lieferungen und durch Dienstleistung aus unser Unternehmensgruppe eine weitreichende Absicherung Ihrer eigenen Geschäftsprozesse. Die westa gruppe setzt zur routinemäßigen Überprüfung von Mitarbeitern ein EDV-gestütztes Verfahren ein, den sogenannten Security Check. Hier werden die Verbotslisten zentral verwaltet, die Protokollierung aller Prüfvorgänge organisiert und der gesamte Compliance-Prozess gesteuert. Personenbezogene Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Herkunftsland, Wohnort und Straße) werden dabei mit einer von der EU und den US veröffentlichten Personen- und Firmenembargoliste verglichen; die „Treffer" (z.B. Übereinstimmung/Ähnlichkeiten im Namen) werden herausgefiltert, um die Beschäftigung Terrorverdächtiger bei unser Firmengruppe auszuschließen. Täglich erfolgt über die „westa Sanktionslistenprüfung" eine automatische Überprüfung sämtlicher Neueinstellungen, Aufträge, Bestellungen und situative Lieferanschriften-Änderung. Es erfolgt eine lückenlose und revisionssichere Dokumentation aller getätigten Abfragen.
Sollten tatsächlich Übereinstimmungen vorliegen, erfolgt eine Meldung. Die Unternehmen der westa gruppe fordern eine AEO Compliance Ihrer Dienstleister, Besuchergruppen und Lieferanten und protokollieren, sowie dokumentieren die automatisierte Anschriften-Überprüfung.
Offenes KWL-Auslegungsprogramm nach DIN 1946-6
Das Prinzip einer OpenSource Anwendung ist die freie/offene Nutzung von Basismodulen mit lizenzfreier Anwendung und Verteilung. Westaflex ist ein großer Fan quelloffener Software und macht seine ersten Programme frei verfügbar. Dazu zählt die Dokument- und Wissensmanagement-Software westapedia, die automatisierte Sanktionslistenprüfung, sowie die Auslegung von Anlagen der KWL = kontrollierten Wohnungslüftung.
Um eine größstmögliche Anwendergemeinde zu bedienen wurden die OpenOffice Basismodule Datenbank, Text und Kalkulation, sowie Grafik-Projektmanagement zu Grunde gelegt. Unsere hersteller-unabhängige Software arbeitet als reine USB-, Einzel- und/oder Mehrplatzversion in über 16 Sprachen und auf Linux, Mac und Windows-Betriebssystemen. Es nutzt die hohe Kompatibilität zu Microsoft Office, sowie den lizenzfreien integrierten PDF-Generator. Selbst eine reine Online-Weboberfläche wird durch die portable Sprache Java möglich! Mit individuellem Logo- und Layout-Design.....
Das nun frei verfügbar gemachte Anwendungsprogramm wurde bereits in der Vorgänger-Version der neuen DIN 1946-6 seit über 5 Jahren im Westaflex Innen- und Außendienst genutzt und ständig optimiert.
Das Programm lizenzfrei und für die Nutzung durch unterschiedliche Hersteller, Planer, Handwerker und/oder Bauherrn anzubieten, basiert auf dem Wunsch der OpenSource Entwicklergemeinde Dank zu sagen und “etwas zurückzugeben”. Als Premium-Hersteller für Zentralgeräte und Luftleitungen im Neu- und Altbau liegt unsere überzeugenste Kompetenz weiterhin in der Produktion, nicht jedoch in der Programmierung. Wir haben uns daher entschlossen, den Quellcode offenzulegen und mit dem Hinweis auf Optimierung und Weiterentwicklung uns interessierten Profis damit zu öffnen. Unser Wunsch und Interesse liegt natürlich darin, auch zukünftig an der Software-Weiterentwicklung ebenfalls kostenfrei partizipieren zu können; das ist der Deal :-) .
Im Fall von Westaflex wurde das Auslegungsprogramm im Zusammenspiel DEBIAN Linux und Artikelstamm-Zugriff auf die DB2 der IBM AS/400 optimiert; die aktuelle mobile Version ist daher so etwas “wie eine tragbare AS/400 mit Außendienst-Expertenmodus”. Neue portable Berührungs-Computer machen sogar eine ad-hoc Baustellenauslegung denkbar.....
Die Projektierung kann auf vergleichbaren Haustypen und Geometrien, wie auch auf historischen Berechnungen basieren rsp. zugreifen. Genauso sind limitierte Hersteller- oder Hausmarken-Sortimente vorblendbar. Das Ergebnis ist eine Aufmaß-Prinzipskizze mit Stückliste. Die Archivierung kann im komprimierten OASIS- oder PDF A Format erfolgen. Übrigens lassen sich durch OpenOffice auch komplette LVs einlesen und medienbruchfrei bearbeiten.
Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, so wenden Sie sich bitte direkt ans Softwarehaus SnapConsult. Für eine Nutzung mit herstellerspezifischer Produktauswahl können zusätzliche Dienstleistungskosten anfallen; die Zahlung eines freiwilligen Initialbetrages wird erwartet.
Bitte keinen weiteren EDI Provider
Nach dem überstandenen Insolvenzverfahren greift der Skype-Mitbegründer Morten Lund mit seinem neuen Unternehmen Tradeshift erneut an. Das Start-up digitalisiert mit einer kostenlosen Software Rechnungen, so dass sie nicht mehr ausgedruckt, verschickt und wieder elektronisch erfasst werden müssen.
In einer unperfekten Welt mit seinen Restmengen-Stornos, integrierte Sanktionslisten-Prüfung, Gutschriftsverfahren und Konsignationslager-Verrechnungen muss eine perfekte Lösung, wie Tradeshift oder DE-Mail scheitern. Ich habe das Bild des Reiters gewählt, der fest im Sattel bleibt, obwohl das Pferd wechselt.
Wechsel des Pferdes ist keine Innovation
Die Symbolik des Pferdes steht für das Transportmedium elektronischer Rechnungen. Rechnungen, die aufgrund deutscher Vorschriften archivierungspflichtig sind und mit sog. qualifizierter elektronischer Signatur, neben der Rechnungs-Sammelliste für den Vorsteuerabzug bürokratisch überfrachtet sind. Die “Milchmädchen Rechnung” bei elektronischem Versand Porto- und Kuvertierungsaufwendungen zu sparen, wird durch stetig neue gesetzliche Auflagen an fälschungssichere Dokumente erschwert. Ein Beispiel hier, der Vermerk Kopie, auf jedem Beleg der nicht Rechnungs-Original ist oder Rundungsfehler bei der Erzeugung von Papierbelegen aus elektronischen Positions-Rabatten. Morten Lund wird mit Tradeshift nicht nur in Deutschland scheitern.
Das Pferd steht auch für Einwahl-, Volumen- und Konvertierungskosten. Es bleibt der Sattel mit seinen normierten Nachrichten-Inhalten. Eben nicht nur der Rechnung, sondern auch Lieferschein, Gutschrift, Bestellung, Retoure, Lagerbestandsbericht usw..
Der Wechsel des Pferdes mittels Flatrate-Angeboten, ist (leider) nicht neu und schon längst nicht innovativ. Ich denke etwa an AS2- oder OFtp-Protokolle, als Alternative zu Volumen- und Einwahlfrequenz-Gebühren.
Herr Lund verkennt zudem die Vielzahl an Rechnungs-Dialekten, allein in Deutschland. So ist die Lebensmittel-Invoice (Eancom) gänzlich different zur Speditions-Rechnung. Die Varianten der Informations-Segmente bei staatlichem eBilling sind erst recht zu groß.
Herr Lund wird ebenfalls - schon beim Angebot der elektronischen Rechnung - scheitern, da deutsche Unternehmen zur Erreichung betriebswirtschaftlicher Losgrößen “nicht von jedem Dorf einen Hund erwarten” oder anders: auf Inhouse-Konvertersoftware setzen anstatt auf eine zunehmende Vielzahl an Providern und Transport- und Anbindungswegen. Spätestens internationale Unternehmen haben gerade ihre Nachrichtenbrücken oder Gateways konfiguriert und nicht auf Tradeshift gewartet.
Da ich annehme, dass Herr Lund nicht auf Excel unstrukturierte, sondern normierte EDIFACT Syntax setzen wird, ist bereits eine weltweit vorliegende Nachrichtenstruktur gegeben. WO ist die Tradeshift Innovation?
In einer Welt der häufig einseitig gesetzten EDI-Rabatte, wie im Automotive oder Baumarkt-Sektor, wird kein Lieferant “auf ein neues Pferd” setzen, das zudem keine Durchdringung finden wird. Maßgebliche EDI-Anwender im Banken-, Zoll- oder Medienbereich haben ohnehin bereits Flatrate-Rechnungs-Clearingspartner.
Falls Tradeshift auf vereinfachten Im- und Export von Rechnungsdokumenten setzen sollte, so existiert hier schon das erfolgreiche myOpenFactory Nachrichtenformat im u.a. variantenreichen Maschinenbau mit Abbildung aller Abläufe der verlängerten Werkbank. Dieses Format wird schon heute durch namhafte Softwarehäuser, wie SAP, oxaion oder PSI Penta im Standard unterstützt.
Es heißt “der Köder muss auch dem Fisch schmecken” und genau hier wird Tradeshift scheitern; wie auch das DE-Mailprojekt der Bundesregierung. Natürlich ist der Rechnungsversand an Privatkunden für die GEZ oder Stromanbieter (EDI energy Format) aufwendig, aber wenn eine Mail-Rechnung keine deutlichen Preisvorteile bringt, WIESO sollte sie sich beim Verbraucher durchsetzen. In Deutschland soll DE-Mail zudem den Status eines Einschreibe-Briefes ermöglichen, was das Verfahren bürokratisch und Anwendungs-unfreundlich macht.
Ich erwarte ebenfalls, dass bspw. Sondervorteile der Telekom im ELFE-EDI Format zugunsten einer Marktbereinigung fallen müssen. Der Hinweis auf Dänemark oder womöglich andere EU-Länder seitens Herrn Lund als Referenz, ist leider ebenso aussagelos, wie die Annahme einer EU-weiten Maut-Technologie. Die Normierung der Daten ist längst gegeben, man braucht “das Rad nicht noch einmal erfinden”.
Geld verdienen kann Herr Lund nur als Dienstleistungs-Monopolist. DAS würde ich Deutschland nicht wünschen, es sei denn wir möchten Abhängigkeiten wie bei Covisint in der Automobil-Industrie.
Ich sehe für Tradeshift nur eine Chance als OpenSource Konzept, bei dem Geld durch geringe Vergütung für Apps generiert wird. Wer die vielen bisherigen etablierten EDI-Subsets beherrscht, braucht Tradeshift nicht. Einzig Akzente, wie einst durch Skype kann Tradeshift setzen. Zu mehr fehlt “dem neuen Pferd” eben die eigentliche Innovation….!!