Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen
Benutzerspezifische Werkzeuge

Steuerliche Förderung

In Deutschland gibt es keine Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Gleichwohl entfällt die Kfz- Steuer für zehn Jahre und es gibt zahlreiche nicht tarifäre Begünstigungen (reservierte Park-Ladezonen, Umweltzonen, Entfall City-Maut).

In Diskussion sind ebenfalls die Erlaubnis zur Nutzung der Busspur für Elektrofahrzeuge sowie der Entfall von Parkgebühren.

Da Elektrofahrzeuge durch die Batterietechnik momentan teurer sind als Verbrenner wird die Dienstwagenbesteuerung um diesen Wert vermindert. Grundsätzlich ist 1 Prozent vom Bruttolistenpreis eines Neuwagen (abzüglich Navigation) monatlich durch den Nutzer selbst zu versteuern. Es wird seinem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und dann entsprechend seinem Progressionstarif mit versteuert.

Um die Elektromobilität zu fördern, gleicht der Fiskus diesen steuerlichen Nachteil für reine Elektroautos, Plug-In-Hybride und Pedelecs aus. Für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2013 angeschafft wurden verringert sich der zu versteuernde Bruttolistenpreis um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität – maximal jedoch um 10.000 Euro.

Für später angeschaffte Fahrzeuge sinken die Beträge um jährlich 50 Euro bzw. 500 Euro. Im Jahr 2014 beträgt die Minderung des Listenpreises nur noch 450 Euro pro kWh, maximal 9.500 Euro. Ab 2023 entfällt diese Förderung ganz. 


Varianten

  • Elektrofahrzeug
  • Dienstwagen