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Energieausweis

Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweise) sind für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) modernisiert wurden. Wer auch künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss diesen Bedarfsausweis vorlegen. Er ist zudem bei Neuvermietung einer Immobilie vorgeschrieben. Wie die beiden Vorgängervorschriften setzt sie die Energiebedarfs-Höchstgrenze für die Hausheizung herab - mit dem Ziel, dass noch mehr Energie eingespart und somit die Umwelt stärker geschont wird. Mit der EnEV wird der Niedrigenergiehaus-Standard bei Neubauten zur Regel.

 


Varianten

  • ENEV